Erwägungsgrund 17 32013R0228
Die Kanarischen Inseln sind bisher im Rahmen der besonderen Versorgungsregelung mit Magermilchpulver des KN-Codes 19019099 (Magermilchpulver mit pflanzlichem Fett) versorgt worden, das für die industrielle Verarbeitung bestimmt ist. Es sollte diesen Inseln gestattet werden, sich weiterhin mit diesem Erzeugnis zu versorgen, das mittlerweile zu einem traditionellen Bestandteil der Ernährung auf den Inseln geworden ist.