Erwägungsgrund 33 32013R0228
Die Notwendigkeit, weiterhin einen Anreiz für die örtliche Milcherzeugung zu bieten, rechtfertigt die Nichtanwendung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in den französischen überseeischen Departements und auf Madeira. Diese Ausnahme sollte im Falle Madeiras auf 4000 Tonnen begrenzt werden.