Erwägungsgrund 20 32013R0228
Um die Vermarktung der Erzeugnisse der Regionen in äußerster Randlage zu fördern, sollte eine Beihilfe zur Vermarktung dieser Erzeugnisse außerhalb der Erzeugungsregion eingeführt werden, wobei den hohen Mehrkosten, die aufgrund der großen Entfernung von den Verbrauchermärkten und der notwendigen doppelten Lagerhaltung entstehen, Rechnung getragen wird — Faktoren, die zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die Regionen in äußerster Randlage führen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen. Diese Faktoren rechtfertigen die Notwendigkeit, die POSEI-Regelung in naher Zukunft einer Überprüfung zu unterziehen.