Erwägungsgrund 18 32013R0228
Da Reis auf der Insel Réunion ein Grundnahrungsmittel ist, dort seit vielen Jahren Betriebe ansässig sind, in denen Reis verarbeitet und veredelt wird, und auf Réunion Reis nicht in ausreichender Menge angebaut wird, um den örtlichen Bedarf zu decken, sollten Einfuhren dieses Erzeugnisses nach Réunion weiterhin von jeglichen Einfuhrzöllen befreit werden.