Erwägungsgrund 44 32014R0910
Mit dieser Verordnung soll ein kohärenter Rahmen geschaffen werden, der ein hohes Maß an Sicherheit und Rechtssicherheit der Vertrauensdienste gewährleistet. Mit Blick darauf sollte die Kommission bei der Ausgestaltung der Konformitätsbewertung von Produkten und Diensten gegebenenfalls Synergien mit bestehenden einschlägigen europäischen und internationalen Systemen wie etwa der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen und Marktüberwachung von Produkten anstreben.