Erwägungsgrund 77 32014R0910
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört worden und hat am 27. September 2012 eine Stellungnahme abgegeben—
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört worden und hat am 27. September 2012 eine Stellungnahme abgegeben—