Erwägungsgrund 61 32014R0910
Diese Verordnung sollte die Langzeitbewahrung von Informationen gewährleisten, um die rechtliche Gültigkeit elektronischer Signaturen und elektronischer Siegel über lange Zeiträume zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ungeachtet künftiger technologischer Veränderungen noch validiert werden können.