Erwägungsgrund 53 32014R0910
Die Aussetzung qualifizierter Zertifikate ist in einer Reihe von Mitgliedstaaten etablierte Praxis von Vertrauensdiensteanbietern und unterscheidet sich vom Widerruf; sie führt zum vorübergehenden Verlust der Gültigkeit eines Zertifikats. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Aussetzung eines Zertifikats stets deutlich auszuweisen. Vertrauensdiensteanbieter sollten daher dafür verantwortlich sein, den Status des Zertifikats und, wenn das Zertifikat ausgesetzt ist, den genauen Zeitraum, für den das Zertifikat ausgesetzt wurde, deutlich auszuweisen. Mit dieser Verordnung sollte Vertrauensdiensteanbietern oder Mitgliedstaaten die Anwendung der Aussetzung nicht auferlegt werden, aber es sollten Transparenzvorschriften vorgesehen werden, wenn eine solche Praxis zur Verfügung steht.