Erwägungsgrund 34 32014R0910
Alle Mitgliedstaaten sollten gemeinsame wesentliche Anforderungen an die Aufsicht beachten, damit bei qualifizierten Vertrauensdiensten überall ein vergleichbares Sicherheitsniveau besteht. Um die einheitliche Anwendung dieser Anforderungen in der gesamten Union zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten vergleichbare Verfahren schaffen und Informationen über ihre Aufsichtstätigkeit und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet austauschen.