Erwägungsgrund 19 32014R0910
Die Sicherheit elektronischer Identifizierungssysteme ist ein wesentlicher Faktor für eine vertrauenswürdige grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel. Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Sicherheit und die Interoperabilität der elektronischen Identifizierungssysteme auf Ebene der Union zusammenarbeiten. Wann immer für elektronische Identifizierungssysteme die Verwendung bestimmter Hardware oder Software durch vertrauende Beteiligte auf nationaler Ebene erforderlich sein könnte, verlangt die grenzüberschreitende Interoperabilität, dass die Mitgliedstaaten den außerhalb ihres Hoheitsgebiets niedergelassenen vertrauenden Parteien keine solchen Anforderungen und damit verbundene Kosten auferlegen. In diesem Fall sollten innerhalb des Anwendungsbereichs des Interoperabilitätsrahmens geeignete Lösungen erörtert und entwickelt werden. Technische Anforderungen, die sich zwangsläufig aus der Spezifikation der nationalen elektronischen Identifizierungsmittel ergeben und die voraussichtlich Nachteile für die Inhaber solcher Identifizierungsmittel (z. B. Chipkarten) mit sich bringen, sind hingegen unvermeidbar.