Erwägungsgrund 33 32016R1139
Die Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1396/2014 der Kommission wird durch die Annahme des Plans nicht beeinträchtigt —
Die Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1396/2014 der Kommission wird durch die Annahme des Plans nicht beeinträchtigt —