Erwägungsgrund 23 32016R1139
Die Frist für die Vorlage gemeinsamer Empfehlungen betroffener Mitgliedstaaten sollte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegt werden.
Die Frist für die Vorlage gemeinsamer Empfehlungen betroffener Mitgliedstaaten sollte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegt werden.