Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
Schutzmaßnahmen sollten die Verringerung der Fangmöglichkeiten und spezifische Erhaltungsmaßnahmen umfassen, wenn in einer wissenschaftlichen Empfehlung angegeben wird, dass ein Bestand gefährdet ist. Diese Maßnahmen sollten durch alle weiteren angemessenen Maßnahmen ergänzt werden.
Erwägungsgrund 16 32016R1139Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen