Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
Da gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 eine Pflicht zur Anlandung u. a. aller Fänge von Arten, für die Fangbeschränkungen gelten, eingeführt wird, sollte der Plan zudem zur Umsetzung der Pflicht zur Anlandung von Dorsch, Hering, Sprotte und Scholle beitragen.
Erwägungsgrund 10 32016R1139Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen