Erwägungsgrund 11 32016R1139
Im Einklang mit dem ökosystembasierten Ansatz und zusätzlich zu dem fischereibezogenen Deskriptor der Richtlinie 2008/56/EG sind die Deskriptoren 1, 4 und 6 für die Bestandsbewirtschaftung relevant.
Im Einklang mit dem ökosystembasierten Ansatz und zusätzlich zu dem fischereibezogenen Deskriptor der Richtlinie 2008/56/EG sind die Deskriptoren 1, 4 und 6 für die Bestandsbewirtschaftung relevant.