Erwägungsgrund 6 32016R1139
Während es für die Dorschbestände seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates im Jahr 2007 einen Bewirtschaftungsplan gibt, unterliegen die Herings- und Sprottenbestände bislang noch keinem solchen Plan. Da es starke biologische Wechselwirkungen zwischen den Dorschbeständen und den pelagischen Beständen gibt, kann die Größe des Dorschbestands die Größe der Herings- und Sprottenbestände beeinflussen und umgekehrt. Darüber hinaus haben sich die Mitgliedstaaten und Interessenträger für die Erarbeitung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für die wichtigsten Bestände in der Ostsee ausgesprochen.