Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
Es ist außerdem im Hinblick auf Fischereifahrzeuge, die ihre Fänge unsortiert anlanden, angemessen, die erlaubte Toleranzspanne bei den im Fischereilogbuch eingetragenen Schätzungen der an Bord behaltenen Mengen anzupassen.
Erwägungsgrund 27 32016R1139Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen