Erwägungsgrund 24 32016R1139
Um die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen sicherzustellen, sollten besondere Kontrollmaßnahmen ergriffen werden, die diejenigen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates ergänzen.
Um die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen sicherzustellen, sollten besondere Kontrollmaßnahmen ergriffen werden, die diejenigen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates ergänzen.