Erwägungsgrund 11 32017R1131
Die neuen Vorschriften für Geldmarktfonds bauen auf der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die den rechtlichen Rahmen für die Gründung, die Verwaltung und den Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in der Union bildet, und der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die den rechtlichen Rahmen für die Gründung, die Verwaltung und den Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF) in der Union bildet, auf.