Erwägungsgrund 53 32017R1131
Zur Festlegung weiterer technischer Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu erlassen, um einen Querverweis auf die Kriterien für STS-Verbriefungen und STS-ABCP einzuführen, die für Vermögenswerte geltenden quantitativen und qualitativen Anforderungen in Bezug auf Liquidität und Kreditqualität festzulegen und Kriterien für die Bewertung der Kreditqualität festzulegen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, und dass diese Konsultationen mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Damit insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung des Europäischen Parlament und des Rates an der Ausarbeitung der delegierter Rechtsakte gewährleistet ist, erhalten sie alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.