Erwägungsgrund 34 32017R1131
Zwecks Ausarbeitung eines transparenten und kohärenten internen Verfahrens zur Bewertung der Kreditqualität sollte der Geldmarktfondsverwalter das Verfahren und die Bewertungen der Kreditqualität dokumentieren. So dürfte sichergestellt werden, dass das Verfahren klaren, überwachbaren Regeln folgt und die genutzten Methoden den Anlegern und zuständigen Behörden im Einklang mit dieser Verordnung auf Anfrage mitgeteilt werden können.