Erwägungsgrund 6 32017R1131
Um die Integrität und Stabilität des Binnenmarkts zu erhalten, sollten Vorschriften zur Funktionsweise von Geldmarktfonds, insbesondere zur Portfoliozusammensetzung, festgelegt werden. Durch diese Vorschriften sollen die Widerstandsfähigkeit der Geldmarktfonds erhöht und Ansteckungswege eingeschränkt werden. Unionsweit einheitliche Vorschriften sind notwendig, damit Geldmarktfonds Rückgabeforderungen ihrer Anleger entsprechen können, vor allem bei angespannter Marktlage. Auch in Bezug auf das Portfolio eines Geldmarktfonds muss durch einheitliche Vorschriften sichergestellt werden, dass Geldmarktfonds erheblichen und abrupten Rückgabeforderungen einer großen Zahl von Anlegern gewachsen sind.