Erwägungsgrund 27 32017R1131
Umgekehrte Pensionsgeschäfte sollten von Geldmarktfonds als ein Mittel zur sehr kurzfristigen Anlage von Liquiditätsüberschüssen verwendet werden können, sofern die Position vollständig besichert ist. Um die Interessen der Anleger zu schützen, muss dafür gesorgt werden, dass die bei umgekehrten Pensionsgeschäften gestellten Sicherheiten von hoher Qualität sind und keine starke Korrelation mit der Leistung der Gegenpartei aufweisen, damit bei einem Ausfall der Gegenpartei negative Auswirkungen verhindert werden können. Außerdem sollte ein Geldmarktfonds bis zu 10 % seines Vermögens in Pensionsgeschäfte investieren dürfen. Andere effiziente Portfoliomanagement-Methoden, einschließlich Wertpapierverleih- und -leihgeschäften, sollten von Geldmarktfonds nicht genutzt werden, da sie das Erreichen der Anlageziele des Geldmarktfonds wahrscheinlich gefährden würden.