Erwägungsgrund 57 32017R1131
Die in dieser Verordnung vorgesehenen neuen einheitlichen Vorschriften über Geldmarktfonds sollten mit der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates im Einklang stehen.