Erwägungsgrund 33 32017R1131
Damit Geldmarktfondsverwalter bei der Bewertung der Kreditqualität eines Geldmarktinstruments, einer Verbriefung oder eines ABCP keine unterschiedlichen Bewertungskriterien anlegen und dadurch ein und demselben Instrument unterschiedliche Risikomerkmale zuweisen, müssen sich die Verwalter auf die gleichen Kriterien stützen. Zu diesem Zweck sollten die Mindestkriterien für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, Verbriefungen und ABCP harmonisiert werden. Kriterien für die interne Bewertung der Kreditqualität sind beispielsweise quantitative Messgrößen für den Emittenten wie Finanzkennzahlen, Bilanzdynamik und Rentabilitätsleitlinien, die alle bewertet und mit vergleichbaren Unternehmen oder Gruppen der Branche verglichen werden, und qualitative Messgrößen für den Emittenten des Instruments wie die Effizienz der Geschäftsleitung und die Unternehmensstrategie, die alle analysiert werden, um sich zu vergewissern, dass durch die Gesamtstrategie des Emittenten seine künftige Bonität nicht beeinträchtigt wird. Die interne Bewertung der Kreditqualität sollte nur positiv ausfallen, wenn der Emittent der Instrumente ausreichende Kreditwürdigkeit und die Instrumente ausreichende Kreditqualität aufweisen.