Erwägungsgrund 14 32019R1022
Der Plan sollte die Tatsache, dass es sich um gemischte Fischereien handelt, und die Wechselwirkungen zwischen den gezielt befischten Beständen, d. h. Seehecht (Merluccius merluccius), Rote Meerbarbe (Mullus barbatus), Rosa Geißelgarnele (Parapenaeus longirostris), Kaisergranat (Nephrops norvegicus), Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus antennatus) und Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea), berücksichtigen. Zudem sollten darin auch Beifangarten, die im Rahmen der Fischereien auf Grundfischarten gefangen werden, und Grundfischbestände, für die keine ausreichenden Daten vorliegen, Berücksichtigung finden. Der Plan sollte für die Fischereien auf Grundfischarten (insbesondere mit Schleppnetzen, Stellnetzen, Fallen und Langleinen) gelten, die in Unionsgewässern oder von Fischereifahrzeugen der Union außerhalb der Unionsgewässer des westlichen Mittelmeers durchgeführt werden.