Erwägungsgrund 25 32019R1022
Um zur effektiven Erreichung der Ziele des Plans beizutragen, und im Einklang mit den Grundsätzen verantwortungsvoller Verwaltung gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, sollten die Mitgliedstaaten partizipative Bewirtschaftungssysteme auf lokaler Ebene fördern dürfen.