Erwägungsgrund 16 32019R1022
Der geografische Anwendungsbereich des Plans sollte sich nach der in den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten angegebenen geografischen Verteilung der Bestände richten. Wenn bessere wissenschaftliche Daten vorliegen, könnte es erforderlich werden, die in dem Plan angegebene geografische Verteilung der Bestände anzupassen. Daher sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Anpassung der in dem Plan angegebenen geografischen Verteilung der Bestände zu erlassen, wenn wissenschaftliche Gutachten zeigen, dass sich die geografische Verteilung der betreffenden Bestände geändert hat.