Erwägungsgrund 5 32019R1022
Zu den Zielen der GFP gehört unter anderem, die langfristige ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit von Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten sicherzustellen sowie bei der Bestandsbewirtschaftung nach dem Vorsorgeansatz vorzugehen und den ökosystemgestützten Ansatz zu verfolgen. Ferner trägt die GFP zu einem angemessenen Lebensstandard für den Fischereisektor einschließlich der kleinen, der handwerklichen und der Küstenfischerei bei. Das Erreichen dieser Ziele trägt außerdem zum Nahrungsmittelangebot bei und sorgt für beschäftigungspolitischen Nutzen.