Erwägungsgrund 2 32019R1022
Auf dem Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in New York im Jahr 2015 haben sich die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2020 die Befischung wirksam zu regulieren, Überfischung, illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei sowie zerstörerische Fangpraktiken zu beenden und wissenschaftsgestützte gestützte Bewirtschaftungspläne umzusetzen, um Fischbestände in der kürzest möglichen Zeit wieder auf ein Niveau zu bringen, das zumindest den durch die jeweiligen biologischen Eigenschaften bestimmten MSY ermöglicht.