Erwägungsgrund 9 32019R1022
Die Kommission sollte die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten für die in den Anwendungsbereich des Plans fallenden Bestände einholen. Dazu sollte sie vor allem den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries, STECF) konsultieren. Die Kommission sollte insbesondere öffentlich verfügbare wissenschaftliche Gutachten, auch Gutachten zu gemischten Fischereien, einholen, die dem Plan Rechnung tragen und die Spannen von FMSY und Referenzpunkte für die Bestandserhaltung ausweisen (BPA und BLIM).