Erwägungsgrund 6 32019R0473
Eine wirksame Fischereiaufsicht wird als ein wesentliches Element zur Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischfangs betrachtet.
Eine wirksame Fischereiaufsicht wird als ein wesentliches Element zur Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischfangs betrachtet.