Erwägungsgrund 16 32019R0473
Das Arbeitsprogramm sollte vom Verwaltungsrat angenommen werden, der dafür sorgt, dass auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen ein hinreichendes Einvernehmen, unter anderem über die Abstimmung der im Arbeitsprogramm der Agentur vorgesehenen Aufgaben auf die für die Agentur verfügbaren Mittel, erzielt wird.