Erwägungsgrund 37 32019R0473
Damit Autonomie und Unabhängigkeit der Agentur gewährleistet sind, sollte sie über einen unabhängigen Haushalt verfügen, dessen Mittel aus einem Unionsbeitrag und aus Gebühren für von der Agentur erbrachte vertragliche Dienstleistungen stammen. Das Haushaltsverfahren der Union sollte gelten, soweit es den Unionsbeitrag und Subventionen zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union betrifft. Die Rechnungsprüfung sollte durch den Rechnungshof erfolgen.