Erwägungsgrund 20 32019R0473
Das Verfahren für die Erarbeitung und die Annahme von gemeinsamen Einsatzplänen für Gewässer außerhalb der Union sollte dem Verfahren für Unionsgewässer entsprechen. Diesen gemeinsamen Einsatzplänen sollte ein internationales Kontroll- und Inspektionsprogramm zugrunde liegen, das die für die Union verbindlichen internationalen Kontroll- und Inspektionsverpflichtungen zur Anwendung bringt.