Erwägungsgrund 26 32019R0473
Zur Erfüllung der Aufgaben der Agentur sollten die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Agentur über ein Informationsnetz einschlägige Informationen über Kontrollen und Inspektionen austauschen.
Zur Erfüllung der Aufgaben der Agentur sollten die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Agentur über ein Informationsnetz einschlägige Informationen über Kontrollen und Inspektionen austauschen.