Erwägungsgrund 35 32019R0473
Im Interesse eines transparenten Arbeitens der Agentur sollte die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates uneingeschränkt auf die Agentur Anwendung finden.
Im Interesse eines transparenten Arbeitens der Agentur sollte die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates uneingeschränkt auf die Agentur Anwendung finden.