Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (Kodifizierter Text)
Die Agentur sollte die Wirksamkeit der gemeinsamen Einsatzpläne in regelmäßigen Abständen überprüfen.
Erwägungsgrund 23 32019R0473Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen