Erwägungsgrund 11 32019R0942
ACER sollte gewährleisten, dass die Regulierungsaufgaben, die gemäß der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von den nationalen Regulierungsbehörden wahrgenommen werden, gut koordiniert und — soweit erforderlich — auf Unionsebene ergänzt werden. Daher besteht die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit von ACER von öffentlichen wie auch privaten Elektrizitäts- und Gaserzeugern, Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern sowie den Verbrauchern sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass ACER im Einklang mit dem Unionsrecht handelt, über die erforderlichen technischen Kapazitäten und Regulierungskapazitäten verfügt sowie transparent, unter demokratischer Kontrolle, einschließlich durch die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament, und effizient arbeitet.