Erwägungsgrund 3 32019R0942
Es wird erwartet, dass der Bedarf, nationale Regulierungsmaßnahmen aufeinander zu koordinieren, in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Das Energiesystem der Union durchläuft gerade die tiefgreifendsten Veränderungen seit Jahrzehnten. Eine größere Marktintegration und der Wandel hin zu einer variableren Stromerzeugung erfordern verstärkte Anstrengungen zur Koordinierung der nationalen energiepolitischen Maßnahmen mit denen der Nachbarstaaten und zur Nutzung der Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Stromhandels.