Erwägungsgrund 16 32019R0942
ACER bietet einen integrierten Rahmen für die Beteiligung und Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden. Dieser Rahmen erleichtert die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften zum Elektrizitäts- und zum Erdgasbinnenmarkt in der ganzen Union. In Fällen, in denen mehr als ein Mitgliedstaat betroffen ist, hat ACER die Befugnis erhalten, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Diese Befugnis sollte sich unter genau festgelegten Bedingungen auf technische und Regulierungsfragen erstrecken, die eine regionale Koordinierung erfordern, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Netzkodizes und Leitlinien, die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Koordinierungszentren, die zur wirksamen Überwachung der Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erforderlichen Regulierungsentscheidungen, die Entscheidungen in Bezug auf Elektrizitäts- und Erdgasinfrastrukturen, die mindestens zwei Mitgliedstaaten verbinden oder verbinden könnten, sowie als letztes Mittel auf Ausnahmen von den Binnenmarktvorschriften für neue Elektrizitäts-Verbindungsleitungen und für neue Erdgasinfrastrukturen, die in mehr als einem Mitgliedstaat gelegen sind.