Erwägungsgrund 21 32019R0942
Da die schrittweise Harmonisierung der Energiemärkte der Union regelmäßig auch die Suche nach regionalen, als Zwischenschritt dienenden, Lösungen umfasst und viele Modalitäten und Bedingungen und Methoden von einer begrenzten Anzahl an Regulierungsbehörden für eine spezifische Region genehmigt werden müssen, ist es angemessen, der regionalen Dimension des Binnenmarktes in dieser Verordnung Rechnung zu tragen und für ein geeignetes Governance-System zu sorgen. Entscheidungen über Vorschläge für gemeinsame regionale Modalitäten und Bedingungen oder Methoden sollten daher von den für die betroffene Region zuständigen Regulierungsbehörden getroffen werden, sofern diese Entscheidungen keine konkreten Auswirkungen auf den Energiebinnenmarkt haben.