Erwägungsgrund 13 32019R0942
Die Regulierungsbehörden sollten sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander abstimmen, damit sichergestellt wird, dass ENTSO (Strom), die Europäische Organisation der Verteilernetzbetreiber (im Folgenden „EU-VNBO“) und die regionalen Koordinierungszentren ihren Verpflichtungen aus dem Regelungsrahmen des Energiebinnenmarkts nachkommen und den Entscheidungen von ACER Folge leisten. Aufgrund der Erweiterung der operativen Zuständigkeiten von ENTSO (Strom), der EU-VNBO und der regionalen Koordinierungszentren muss die Aufsicht über diese Einrichtungen, die auf regionaler Ebene oder auf Unionsebene tätig sind, verbessert werden. Durch das in dieser Verordnung festgelegte Verfahren wird sichergestellt, dass ACER die Regulierungsbehörden bei der Wahrnehmung dieser Funktionen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/944 unterstützt.