Erwägungsgrund 31 32019R0942
Um diese Verordnung voll und ganz mit dem Gemeinsamen Konzept in Einklang zu bringen, können zusätzliche Änderungen an ihr für die Zukunft ins Auge gefasst werden. Aufgrund des aktuellen Regulierungsbedarfs im Energiebereich sind jedoch Abweichungen vom Gemeinsamen Konzept erforderlich. Die Kommission sollte eine Bewertung durchführen, um die Leistung von ACER im Verhältnis zu den Zielen, dem Mandat und den Aufgaben von ACER zu beurteilen, und die Kommission sollte nach dieser Bewertung in der Lage sein, Änderungen dieser Verordnung vorzuschlagen.