Erwägungsgrund 12 32019R0942
ACER sollte die regionale Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern im Elektrizitäts- und im Gassektor sowie die Ausführung der Aufgaben von ENTSO (Strom) sowie des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO (Gas)) beobachten. Zudem sollte ACER auch die Erfüllung der Aufgaben anderer Stellen beobachten, deren Funktionsweisen reguliert und von unionsweiter Dimension sind, wie zum Beispiel Energiebörsen. Die Beteiligung von ACER ist unabdingbar für die Gewährleistung von Effizienz und Transparenz bei der Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern, und bei der Arbeit anderer Stellen mit unionsweiten Funktionen, zum Nutzen des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarkts.