Erwägungsgrund 7 32019R0942
Zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit ist ein koordinierter Ansatz erforderlich, um auf unerwartete Versorgungskrisen vorbereitet zu sein. Daher sollte ACER auf Risikovorsorge ausgerichtete nationale Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates koordinieren.