Erwägungsgrund 26 32019R0942
ACER sollte zur Anwendung der Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 beitragen, namentlich im Zusammenhang mit der Vorlage ihrer Stellungnahme zu den nicht bindenden unionsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplänen (im Folgenden „unionsweite Netzentwicklungspläne“).