Erwägungsgrund 47 32019R0942
Der Sitzmitgliedstaat von ACER sollte gemäß dieser Verordnung die bestmöglichen Voraussetzungen für das reibungslose und effiziente Funktionieren von ACER gewährleisten, einschließlich eines mehrsprachigen und europäisch ausgerichteten schulischen Angebots und geeigneter Verkehrsverbindungen. Das Sitzabkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und von ACER, das diese Anforderungen zusammen mit seinen Durchführungsvorschriften umfasst, wurde am 26. November 2010 geschlossen und ist am 10. Januar 2011 in Kraft getreten —