Erwägungsgrund 43 32019R0942
Durch die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden im Rahmen von ACER liegt es auf der Hand, dass Mehrheitsentscheidungen eine entscheidende Voraussetzung dafür sind, Fortschritte bei Fragen in Bezug auf den Energiebinnenmarkt zu erzielen, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen in mehreren Mitgliedstaaten haben. Die Regulierungsbehörden sollten daher im Regulierungsrat weiterhin mit Zweidrittelmehrheit abstimmen. ACER sollte gegebenenfalls dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission gegenüber rechenschaftspflichtig sein.