Erwägungsgrund 37 32019R0942
ACER sollte für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden. ACER sollte in erster Linie aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden. Gebühren verbessern die Finanzierung von ACER und sollten ihre Kosten in Hinblick auf Dienstleistungen decken, die Marktteilnehmern oder in ihrem Auftrag handelnden Stellen erbracht werden, um sie in die Lage zu versetzen, Daten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 effizient, wirksam und sicher zu melden. Die derzeit von den Regulierungsbehörden für die Zusammenarbeit auf Unionsebene bereitgestellten Ressourcen sollten weiterhin für ACER zur Verfügung stehen. Das Haushaltsverfahren der Union sollte insoweit gelten, als Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Union betroffen sind. Die Rechnungsprüfung sollte gemäß Artikel 107 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission von einem unabhängigen externen Rechnungsprüfer durchgeführt werden.